Orginaltext aus Jagdportal.chChâpeau, messieurs! Nach Erscheinen einer Kurzmeldung in J&N 3/10, wonach der
Gehörschutz eines Schweizer Jägers im Elsass als «unerlaubtes Hilfsmittel» beschlagnahmt worden sei, hat Hubert Geant, Polizeidirektor im Office National de la Chasse et de la Faune Sauvage (ONCFS) seine Untergebenen zurückgepfiffen.
Unser aktiver Leser und Elsass-Jäger Willy Ch. Fässler sowie Francis Gross von der Fédération des Chasseurs du Haut-Rhin haben die Meldung aufgegriffen und bei der obersten französischen Jagdbehörde interveniert. Und diese hat nicht lange gefackelt, sondern in einem Schreiben klargestellt, dass
Kopfhörer, die den Schussknall dämpfen, ausdrücklich zu den erlaubten jagdlichen Hilfsmitteln zählen.
Die Beschlagnahmung des Geräts (samt Jagdschein des Trägers) und die Drohung mit einer Busse in der Höhe von 300 Euro sind also hinfällig. Die entsprechende Korrespondenz und der Originalwortlaut der Erklärung von M. Geant stehen Interessierten und Betroffenen von JAGD&NATUR selbstverständlich zur Verfügung. Herzlichen Dank an Willy Ch. Faessler und Francis Gross für die Initiative!
Gut Schuss und Petri heil,
Euer Max
Gehörschutz-Versand